Häufige Fragen zu unserer Online Verteidigungsanzeige

Weitere Fragen?
Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu unserer Online Verteidigungsanzeige oder helfen Ihnen beim Verteidigungsformular.

Was kostet Ihre Online Verteidigungsanzeige?

Unser Motto lautet Verteidigung für jeden.

Wir nehmen nur eine mit Ihnen abgestimmte Pauschale. Keine Kostenüberraschung, wie bei vielen anderen Anwälten. Sie erhalten alles inklusive:

– bundesweite Vertretung
– keine persönliche Termine in den Kanzleien notwendig
– Vertretungsanzeige bei der Polizei, Gericht oder der Staatsanwaltschaft
– Kosten für die Übersendung der Akte an unsere Kanzlei inbegriffen
– keine zusätzlichen Gebühren pro Blatt der Akte
– wir übersenden Ihnen elektronisch per E-Mail nach Eingang Ihre gesamte Strafakte zur Einsicht
– wir besprechen gemeinsam per E-Mail oder Telefon Ihre Akte
– wir verhandeln mit dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung

Brauche ich überhaupt einen Anwalt?

Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kommt auf die zu erwartende Strafe an. Gerne teilen wir Ihnen mit, ob in Ihrem Fall zwingend ein Anwalt notwendig ist. Aber auch wenn nicht, ist es immer ratsam, sich von einem Anwalt verteidigen zu lassen.

Muss ich in Ihre Kanzlei kommen?

Nein, brauchen Sie nicht. Unsere Kanzlei arbeitet und betreut Sie mit den neusten Technologien. Wir reichen elektronisch Ihre Verteidigungsanzeige ein. Unterlagen und Unterschriften können per E-Mail oder Post erledigt werden. Wir sind natürlich für Sie telefonisch, per E-Mail und Post erreichbar.

Kontaktieren Sie uns

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