Es läuft ein Strafverfahren wegen § 29 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) gegen Sie. Ihnen liegt eine Vorladung der Polizei, ein Strafbefehl oder eine Anklage vor? VORSICHT! Bevor es zu spät ist, beantragen wir die Strafakte und verteidigen Sie.
Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon: 06131 6366222 oder rechts auf den WhatsApp Button klicken.

Dringendes Update:

Bundesweit ermitteln Staatsanwälte in tausenden Fällen wegen § 29 BtMG. Beispielsweise werden Käufer durch Auswertung der Smartphones ermittelt. Der Staat greift hart durch! Ein echtes Beispiel in Form einer Vorladung:


Die Beschuldigte erhielt ohne Vorwarnung eine Vorladung der Polizei. Aber wir konnten helfen! Das Strafverfahren wurde eingestellt.

Lassen Sie sich auch helfen. Wir kämpfen für Sie!

Wir helfen Ihnen bevor es zu spät ist

Warum “Hilfe BtMG”?

Eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklage wegen Verstoß gegen § 29 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) im Briefkasten zu haben, ist für die meisten ein großer Schock. Die üblichen Gedanken sind “muss ich da hin”, “werde ich verhaftet”, “bekomme ich eine Strafe”, “bin ich jetzt vorbestraft”, “erfahren Dritte darüber”, “warum ich” und so weiter.

Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei! Es ist nicht ratsam der Vorladung zu folgen. ABER, bei der Vorladung ohne Grund nicht zu erscheinen, kann fatale Folgen haben. Es könnte z.B. ein Haftbefehl oder ein Strafbefehl erlassen werden, ohne dass Sie jemals Gehört wurden!

Hat man erstmal eine Anklageschrift erhalten, ist die Staatsanwaltschaft leider der Meinung, dass Sie verurteilt werden sollten. Die Polizei und Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen vorgenommen. Die Beweise sprechen gegen Sie. Das ist zumindest die Meinung der Staatsanwaltschaft. Es ist oft ratsam gegen eine Anklageschrift vorzugehen. Oft schätzt die Staatsanwaltschaft die Beweise falsch ein und auch der Strafrichter hat meistens noch keinen genauen Blick auf den Sachverhalt geworfen.

Es ist oft ratsam gegen ein Strafbefehl Einspruch einzulegen. Fast jeder ist sich den Folgen nicht bewusst. Ab einer Strafe von über 90 Tagessätzen (die Höhe der Tagessätze spielt keine Rolle!) zählen Sie als Vorbestraft und Ihre Strafe ist im Führungszeugnis zu finden! ABER, auch eine Strafe von weniger als 90 Tagessätzen wird im Bundeszentralregister eingetragen. In Deutschland gibt es das erweiterte Führungszeugnis. Auf dieses Führungszeugnis haben bestimmte Personengruppen Zugriff z.B. das Jugendamt. Auch bestimmte Lizenzen können Sie verlieren z.B. einen Waffenschein.

Beauftragen Sie unsere Anwaltskanzlei von “Hilfe Cardsharing” und Sie haben Chancen eine Strafe komplett weg zu bekommen oder zu mindern. Wir vertreten Sie gegenüber dem Strafgericht, der Polizei und der Staatsanwaltschaft.

Ihre Vorteile: – Sie müssen nicht persönlich in unsere Kanzlei kommen, – wir beantragen Akteneinsicht und senden Ihnen diese zu, – wir verhandeln mit dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Einstellung – sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, vertreten wir Sie bundesweit vor dem Strafgericht

Expressbearbeitung am selben Tag

Sie haben nur noch wenige Tage Zeit zu reagieren?

Wir reichen in der Regel noch am selben Tag, spätestens am Folgetag, die Verteidigungsanzeige bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht elektronisch ein. Auch am Wochenende und an Feiertagen. Schneller geht es kaum!

Mit uns sparen sie viel Geld, Zeit und Nerven

In wenigen und schnellen Schritten zu Ihrer Verteidigungsanzeige. Einfach nur das Verteidigungsformular online ausfüllen. Wir melden uns innerhalb 24 Stunden bei Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung und einem unverbindlichen Kostenvoranschlag. Gerne können Sie uns auch vorab für eine kostenlose Ersteinschätzung unter der Rufnummer 06131 6366222 anrufen oder uns rechts über den WhatsApp Button kontaktieren.

Akzeptieren Sie unseren Kostenvorschlag erhalten Sie alles inklusive:

  • bundesweite Vertretung
  • keine persönliche Termine in den Kanzleien notwendig
  • Vertretungsanzeige bei der Polizei, dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft
  • Verteidigung aufgrund der Kenntnisse aus der Akte!
  • Kosten für die Übersendung der Akte an unsere Kanzlei inbegriffen
  • keine zusätzlichen Gebühren pro Blatt der Akte
  • wir übersenden Ihnen elektronisch per E-Mail nach Eingang Ihre gesamte Strafakte zur Einsicht (Sie erhalten ohne Anwalt keine Akte von der Polizei!)
  • wir besprechen gemeinsam per E-Mail oder Telefon Ihre Akte
  • wir verhandeln mit dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung

Bei Fragen stehen wir natürlich per E-Mail, postalisch und telefonisch zur Verfügung.

Alle Schritte unserer Verteidigungsanzeige

1. Verteidigungs- formular ausfüllen

Sie füllen in wenigen Minuten online das Verteidigungsformular aus und senden uns alle notwendigen Unterlagen per E-Mail, Upload oder Post.

2. Kostenlose Ersteinschätzung

Wir melden uns in der Regel innerhalb 24 Stunden bei Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Außerdem senden wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die gesamte Verteidigung, auch bei Verhandlungstagen vor Gericht.

3. Ihre Akte ist bei uns eingegangen

Wenn Sie uns beauftragen, reichen wir elektronisch bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht die Verteidigungsanzeige ein. Wenn möglich, noch am selben Tag! Von Ihnen ist nichts mehr zu veranlassen!
Nach Eingang Ihrer Strafakte in unserer Kanzlei, senden wir Ihnen diese per E-Mail zu. Anschließend besprechen wir gemeinsam telefonisch oder per E-Mail die Akte um die Verhandlung mit dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft vorzubereiten.

4. Letzter Schritt zur möglichen Einstellung

Wir verhandeln mit dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft über einen Freispruch bzw. eine Einstellung.

Ihre Vorteile bei unserer Online Verteidigungsanzeige

Sie sparen mit unserer Online Verteidigungsanzeige viel Zeit und Kosten.

Unser Verteidigungsformular können Sie online ausfüllen. Innerhalb des Formulars können Sie auch bereits alle wichtigen Dokumente hochladen oder senden uns diese nachträglich per E-Mail oder Post. Außerdem bieten wir Ihnen auch eine kostenlose Ersteinschätzung am Telefon 06131 6366222 oder rechts über den WhatsApp Button an.

Sie brauchen nicht persönlich in unsere Kanzleien zu kommen. Sie sparen dadurch Zeit und Kosten. Alle Informationen können Sie uns per E-Mail oder Post zusenden. Wir sind natürlich telefonisch und per E-Mail für sie erreichbar.

Unsere Anwaltskanzlei blickt auf eine langjährige Erfahrung im Strafrecht zurück. Sie sind daher bei uns bestens vertreten.

Wir berechnen Ihnen lediglich eine mit Ihnen festgelegte Pauschale. Keine Kostenüberraschungen, wie bei vielen anderen Anwälten.

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Häufige Fragen zu unserer Online Verteidigungsanzeige

Weitere Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular weiter unten.

Was kostet Ihre Online Verteidigungsanzeige?

Unser Motto lautet Verteidigung für jeden.

Wir nehmen nur eine mit Ihnen abgestimmte Pauschale. Keine Kostenüberraschung, wie bei vielen anderen Anwälten. Sie erhalten alles inklusive:

– bundesweite Vertretung
– keine persönliche Termine in den Kanzleien notwendig
– Vertretungsanzeige bei der Polizei, Gericht oder der Staatsanwaltschaft
– Kosten für die Übersendung der Akte an unsere Kanzlei inbegriffen
– keine zusätzlichen Gebühren pro Blatt der Akte
– wir übersenden Ihnen elektronisch per E-Mail nach Eingang Ihre gesamte Strafakte zur Einsicht
– wir besprechen gemeinsam per E-Mail oder Telefon Ihre Akte
– wir verhandeln mit dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung

Brauche ich überhaupt einen Anwalt?

Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kommt auf die zu erwartende Strafe an. Gerne teilen wir Ihnen mit, ob in Ihrem Fall zwingend ein Anwalt notwendig ist. Aber auch wenn nicht, ist es immer ratsam, sich von einem Anwalt verteidigen zu lassen.

Muss ich in Ihre Kanzlei kommen?

Nein, brauchen Sie nicht. Unsere Kanzlei arbeitet und betreut Sie mit den neusten Technologien. Wir reichen elektronisch Ihre Verteidigungsanzeige ein. Unterlagen und Unterschriften können per E-Mail oder Post erledigt werden. Wir sind natürlich für Sie telefonisch, per E-Mail und Post erreichbar.

Hohe Erfolgsrate

... unser rechtzeitiges Einschreiten im jeweiligen Verfahrensstadium ist das Erfolgsrezept

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